Unterkunftsregeln der pension Villa Belvedere
Ankunft und Abreise
Der Gast der Pension wird nach Vorlage eines gültigen Ausweises einer bevollmächtigten Person untergebracht. Die Unterbringung der Gäste ist von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr möglich. Für die Unterkunft und die damit verbundenen Dienstleistungen ist der Gast verpflichtet, gemäß der aktuellen gültigen Preisliste des Betreibers der Pension bei der Ankunft zu zahlen. Bei Beginn des Aufenthalts übernimmt der Gast das Zimmer ohne Mängel, etwaige Mängel müssen unverzüglich dem Besitzer der Pension gemeldet werden. Bei Beschädigung des Zimmers oder anderer Einrichtungen der Pension, sei es fahrlässig oder vorsätzlich, ist der Gast verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Das Zimmer muss geräumt und die Schlüssel am Abreisetag spätestens bis 11:00 Uhr einer bevollmächtigten Person übergeben werden. Sollten die Schlüssel des geräumten Zimmers nicht ordnungsgemäß bis 11:00 Uhr übergeben werden, wird dem Gast ein weiterer angefangener Aufenthaltstag berechnet. Wenn der Gast das Zimmer mit unvollständiger oder beschädigter Ausstattung übergibt, wird ihm der volle Schaden zur Zahlung gestellt. Die Anfahrt zur Pension mit Kraftfahrzeugen ist nur auf den Zufahrtswegen und das Parken auf den dafür vorgesehenen Plätzen in der Umgebung der Pension gestattet. Es ist nicht erlaubt, den Motor im Leerlauf zu lassen.
Verhaltensregeln der Gäste in der Pension und in den Zimmern
Der Zutritt zur Pension ist Personen unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, Personen in Quarantäne und mit einer ansteckenden Krankheit streng verboten. In allen Räumlichkeiten der Pension gilt striktes Rauchverbot und das Entfachen von Feuer ist untersagt. Es ist verboten, außerhalb der ausgewiesenen Bereiche zu betreten. Kinder unter 10 Jahren dürfen sich nur in Begleitung einer über 18 Jahre alten Person, die für das Kind verantwortlich ist, in der Pension und ihrer Umgebung bewegen. Es ist verboten, Abfälle außerhalb der vorgesehenen Orte zu entsorgen oder die Umgebung anderweitig zu verschmutzen. In den Zimmern ist die Nutzung eigener elektrischer Geräte nicht erlaubt (ausgenommen Geräte für die persönliche Hygiene). Der Gast darf ohne Zustimmung des Besitzers der Pension keine Ausstattung umstellen, keine Änderungen vornehmen und nicht in das Stromnetz oder andere Installationen eingreifen. Bei Beschädigung der Zimmerausstattung oder der Gemeinschaftsbereiche der Pension oder bei Verlust von Schlüsseln ist der Betreiber berechtigt, vom Gast eine entsprechende finanzielle Entschädigung zu verlangen. Der Gast hat das Recht, seine elektronischen Geräte mit dem WLAN-Netzwerk in den Zimmern und den Gemeinschaftsbereichen der Pension zu verbinden. Der Gast darf das WLAN nicht für illegale Tätigkeiten nutzen und darf die Sicherheitsmaßnahmen des Netzwerks nicht angreifen oder ändern. Die Pension übernimmt jedoch keine Verantwortung für Schäden an Computern oder anderen elektronischen Geräten, die zur Verbindung mit dem Netzwerk des Gastes verwendet werden.
Verantwortung für Schäden an Gesundheit und Eigentum
Jeder ist verpflichtet, seine Sachen so zu sichern, dass sie nicht gestohlen oder beschädigt werden, einschließlich der Sachen, die in geparkten Fahrzeugen zurückgelassen werden. Der Betreiber hat alle Maßnahmen ergriffen, um Schäden an der Gesundheit der Gäste zu vermeiden. Der Betreiber übernimmt bei normalem Betrieb keine Verantwortung für die Gesundheit der Gäste, wir bitten daher die Gäste, anvertraute Personen nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Jeder Anwesende ist verpflichtet, dem Besitzer der Pension unverzüglich Brandgefahr, Situationen, die ein Eingreifen der Polizei oder ärztliche Behandlung erfordern, zu melden und im Rahmen seiner Möglichkeiten alles zu tun, um die Ausbreitung des Feuers zu verhindern oder die drohende Gefahr abzuwenden.
Notrufnummern:
- NOTRUF: 112
- ERSTE HILFE: 155
- FEUERWEHR: 150
- POLIZEI: 158
- BESITZER DER PENSION: +420 602 246 008
Sonstiges
Die Reinigung der Apartments erfolgt nach der Abreise der Gäste. Bettwäsche und Handtücher werden vom Besitzer der Pension gewaschen. Das Trocknen einer größeren Menge Wäsche auf Heizkörpern in den Zimmern ist aus Sicherheitsgründen verboten. Entstandene Mängel müssen unverzüglich dem Besitzer der Pension gemeldet werden. Die Anzahl der Personen im Zimmer entspricht der Anzahl der zur Unterbringung angemeldeten Personen. Der Gast verpflichtet sich, bei der Anmeldung deren genaue Anzahl anzugeben. Gäste dürfen die zur Unterbringung vorgesehenen Räume ohne Zustimmung der Pension nicht einer anderen Person überlassen. Im Zimmer darf der Gast Besuche von nicht untergebrachten Personen nur mit Zustimmung des Unterkunftsanbieters empfangen. Bei Nichteinhaltung der Betriebsordnung ist der Betreiber berechtigt, dem Gast die Unterkunft zu kündigen und die Zahlung für die erbrachten Dienstleistungen zu verlangen. Der Gast ist verpflichtet, beim Verlassen des Zimmers das Licht auszuschalten und die Zimmertür zu verschließen. Die Gäste sind verpflichtet, während der Nachtruhe den Haupteingang zur Pension zu verschließen. Der untergebrachte Gast erteilt hiermit der Pension die Zustimmung zur Verarbeitung und Speicherung seiner persönlichen Daten im Umfang der bereitgestellten Angaben, und zwar zum Zweck der Bereitstellung von Informationen über die Unterkunft und der Führung des Gästeverzeichnisses gemäß dem Gesetz Nr. 565/1990 Sb., über Kommunalabgaben und dem Gesetz Nr. 326/1999 Sb., über den Aufenthalt von Ausländern im Gebiet der Tschechischen Republik und über Änderungen einiger Gesetze. Weitere Pflichten des Gastes und des Unterkunftsanbieters bezüglich der Führung des Meldebuchs bzw. des Hausbuchs sind durch die oben genannten Rechtsvorschriften festgelegt.